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   BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10   

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https://dejure.org/2011,25495
BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10 (https://dejure.org/2011,25495)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10 (https://dejure.org/2011,25495)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 27 W (pat) 35/10 (https://dejure.org/2011,25495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "escapulario.com" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verletzung des wettbewerbsrechtlichen Freihaltungsbedürfnisses bei Anmeldung der Wortmarke "escapulario.com" als Bezeichnung für religiöse Reliquien und Schmuck

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "escapulario.com" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "escapulario.com" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "escapulario.com" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 08.11.2006 - 28 W (pat) 59/06
    Auszug aus BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10
    Der Antragsteller stützt sich insoweit auf zwei vorangegangene Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts vom 1. Februar 2006 (S. 78/05) und des Bundespatentgerichts vom 8. November 2006 in dem Verfahren 28 W (pat) 59/06, die in einem vorangegangenen Löschungsverfahren zwischen den gleichen Parteien bezüglich der Marke 302 43 908 "Escapulario" jeweils das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bejaht haben.

    Dementsprechend habe der Antragsgegner den Begriff "escapulario" vor der Eintragung der angegriffenen Marke seinen Kunden gegenüber auf seinen Internetseiten vom Juni und November 2002 ausschließlich im Sinne einer Gattungsbezeichnung verwendet, wie der Bundespatentgerichtsentscheidung in dem Verfahren 28 W (pat) 59/06 zu entnehmen sei.

    Der Senat hat beschlossen, die Akten des Verfahrens 28 W (pat) 59/06 beizuziehen.

    Zur Begründung wird zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen in dem angegriffenen Beschluss der Markenabteilung und insbesondere auf die Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 8. November 2006 in dem Verfahren 28 W (pat) 59/06, deren Akten in der mündlichen Verhandlung beigezogen wurden, Bezug genommen.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 - Linde).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10
    Der Senat hält die Einschränkung der streitgegenständlichen Waren mit dem Zusatz "ausgenommen zwei an einer Schnur befestigte medaillonförmige Heiligenbilder" nämlich aufgrund der Postkantoor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH GRUR 2004, 674, 679, Rz. 114 f.) nicht für zulässig.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 - Linde).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen"

    Auszug aus BPatG, 26.07.2011 - 27 W (pat) 35/10
    Entgegen der Auffassung des Markeninhabers spielt es für die Beurteilung des Freihaltungsbedürfnisses auch keine Rolle, ob der Markeninhaber den Begriff "Escapulario" in Deutschland bekanntgemacht hat, da die Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke grundsätzlich unabhängig von der Person des Anmelders zu erfolgen hat (BGH GRUR 2006, 503 - Casino Bremen).
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